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Deezer-Datenleck

Verliere nicht deinen Anspruch auf 1.000 € Schadensersatz

Einfach Mail-Adresse eingeben und sofort herausfinden, ob du einer von 14 Millionen deutschen Betroffenen bist.

Hinweis: Wir verwenden deine E-Mail Adresse zur Überprüfung, ob du von dem Deezer-Datenleak betroffen bist. Der Abgleich deiner E-Mail Adresse erfolgt auf unserem Server. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Unmittelbar nach dem Abgleich und Ausspielung des Ergebnisses an dich, wird deine E-Mail Adresse bei uns gelöscht. Die Verarbeitung ist im Rahmen unserer Vertragserfüllung erforderlich, da die beauftragte Überprüfung sonst nicht möglich ist, Art. 6 (1) lit. b DS-GVO.

Jetzt einfach prüfen:

  1. Prüfe mit deiner Mail-Adresse, ob du betroffen bist.
  2. Ja? Dann fülle das Formular mit den nötigen Daten aus.
  3. Wir schauen uns deinen Einzelfall an und prüfen Schadensersatzansprüche.
  4. Die Erstberatung ist für dich natürlich kostenfrei.

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Über 230 Millionen Nutzer-Daten betroffen

2019 wurde ein Partnerunternehmen von Deezer gehackt. Jetzt sind Daten von rund 230 Millionen Deezer-Nutzern veröffentlich worden. Hierzu gehören Daten wie Name, Geschlecht, E-Mail-Adresse, Standort, Nutzernamen und IP-Adresse.

Durch die Veröffentlichung der Daten sind betroffene Nutzer beliebte Opfer von Phishing-Mails, über die versucht wird, weitere Daten – wie etwa Zahlungsinformationen – abzugreifen.

Grundsätzlich hat ein Datenverarbeiter bei einer Datenpanne die bußgeldbewehrte Pflicht, die Betroffenen zu informieren. Ob Deezer die betroffenen Nutzer von der Datenpanne informieren muss, richtet sich nach Art. 34 DSGVO. In Art. 34 DSGVO ist vorgesehen, dass betroffene Personen von den Verantwortlichen „unverzüglich“ von der Verletzung zu unterrichten sind. Dies gilt aber nur dann, wenn von der Verletzung „voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten“ ausgeht. Die Informationspflicht ist zudem ausgeschlossen, wenn Deezer sofort Maßnahmen ergriffen hat, die die Sicherheit der Daten wieder herstellen. Ob die Voraussetzungen des Art. 34 vorliegen, wird nun zu prüfen sein.



Häufig gestellte Fragen zum Deezer Datenleck

Hier kannst du durch Eingabe deiner E-Mail-Adresse überprüfen, ob diese vom Datenleck betroffen ist. Bitte verwende dazu die E-Mail-Adresse, mit der du dich bei Deezer registriert hast.
Im veröffentlichten Datenleck sind der vollständige Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Geschlecht, das Beitrittsdatum und die Nutzer-ID enthalten. Aber auch geographische Standortdaten und IP-Adressen sind in dem Leak enthalten und möglicherweise auch Ihr Passwort. Das Missbrauchspotential dieser Daten ist unserer Einschätzung nach erheblich, denn durch die Veröffentlichung der Daten sind betroffene Nutzer beliebte Opfer von Phishing-Mails, über die versucht wird, weitere Daten – wie etwa Zahlungsinformationen – abzugreifen.
Grundsätzlich hat ein Datenverarbeiter bei einer Datenpanne die bußgeldbewehrte Pflicht, die Betroffenen zu informieren. Ob Deezer die betroffenen Nutzer von der Datenpanne informieren muss, richtet sich nach Art. 34 DSGVO. In Art. 34 DSGVO ist vorgesehen, dass betroffene Personen von den Verantwortlichen „unverzüglich“ von der Verletzung zu unterrichten sind. Dies gilt aber nur dann, wenn von der Verletzung „voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten“ ausgeht. Die Informationspflicht ist zudem ausgeschlossen, wenn Deezer sofort Maßnahmen ergriffen hat, die die Sicherheit der Daten wieder herstellen. Ob die Voraussetzungen des Art. 34 vorliegen, wird nun zu prüfen sein.
Fülle einfach kostenfrei unseren Checker aus und überprüfe, ob du betroffen bist. Wenn dies der Fall ist, machen wir zunächst für dich den Auskunftsanspruch geltend. Wir schauen uns deinen Einzelfall an und prüfen dann Schadensersatzansprüche.
Das Gesetz gibt keinen eindeutigen Betrag für Datenschutzverstöße vor. Das heißt, dass wir als Anwälte den Betrag grundsätzlich zunächst nach eigenem Ermessen frei wählen können. Auch wenn andere Kanzleien im Netz teilweise mit bis zu 5.000€ werben, (die noch nie erzielt wurden) haben wir aufgrund vergleichbarer Verstöße und der dabei erzielten Schadensersatzzahlungen eine Summe von 1.000€ als angemessen festgelegt. Dies wird mittlerweile auch durch unserer zahlreichen bereits erstrittenen Urteile bestätigt. Sie wollen sich selbst ein Bild von unseren Erfolgen machen? Das können Sie ganz einfach hier nachlesen.